Lappland
E45

AGB siehe unten -- bitte lesen!

Kontakt :

Andreas Bickel

Fax: 0049 - (0) 5681-5556

e-mail: info@lapplandurlaub.com

Tel. D: +49 171-4175557

 

Lappland Karte

Anreise :

1. mit dem Auto:

über Fähre (z.B. TT-Line o.a.) von Travemünde nach Trelleborg od. Malmö oder über die Öresundbrücke nach Malmö oder Helsingborg.

Dann nach Norden, z.B. Autobahn bis Stockholm - Uppsala, auf der E 04 weiter bis Gävle, weiter bis Sundsvall. Weiter nach Harnösand vor der großen Brücke links fahren auf die 90 Richtung Solleftea, dann über die Orte Junsele - dann kommt die Grenze zu Lappland -, Asele, auf die E 45, Vilhelmina, Storuman bis Sorsele. Andere Strecken sind möglich.

Von Norden kommend auf der E 45 -Gällivare - Arvidsjaur - Sorsele.

Einzelheiten mit genauem Reiseplan bei der Buchung.

2. Mit dem Flugzeug:

Idealerweise nach Arvidsjaur, im Winter von Ende November bis Ende März finden Direktflüge von Hamburg, Hannover und Stuttgart nach Arvidsjaur nur noch mit fly-car.de statt.

Ganzjährig günstige Flüge z.B. mit www.flySAS.com oder www.lufthansa.de nach Stockholm, von dort weiter z.B.  nach Arvidsjaur.

Mietwagen (empfehlenswert bei Fluganreise) sind an den Flugplätzen zu günstigen Konditionen zu mieten, z.B. Hertz.

Von Arvidsjaur nach Sorsele sind es ca 85 km.

Über den Transfer sollte vor der Buchung gesprochen werden. Ansonsten gehen wir davon aus, daß Ihr Euch darum selbst kümmert.

3. Mit der Bahn:

Die sogenannte “Inlandsbanan” verkehrt nur in den Sommermonaten vom Süden aus durch das Land bis in das lappländische Gällivare nördlich des Polarkreises. In Sorsele liegt ein Bahnhof, der immer angefahren wird.

Weitere Info: www.inlandsbanan.se/ger/

inlandsbanan

Allgemeine

AGB

Geschäftsbedingungen


Es geht heute leider nicht mehr ohne AGB. Wir sind bemüht, immer alles persönlich zu regeln. Sollte es einmal zu einem zu regelnden Fall kommen, machen wir das unbürokratisch zu Eurer Zufriedenheit. Streit lieben wir nicht. Dennoch: Einige Grundregeln müssen gelten.

Bitte lesen, diese AGB sind Bestandteil des Ferienvertrages:

1. Der Vertag kommt durch schriftliche (Post, e-mail, Fax) Bestätigung der Buchung zustande.

2. Den Ferienpreis bitten wir mindestens zu 20% als Anzahlung 14 Tage nach Buchungsbestätigung zu zahlen, den Rest spätestens 50 Tage vor Reiseantritt. Bei kurzfristiger Buchung muß der Gesamtbetrag sofort gezahlt werden.

3. Natürlich kann es passieren, daß man an der Reise gehindert ist. Deshalb empfehlen wir, eine Reisekostenrücktrittsversicherung abzuschließen.

Nachfolgende Sätze werden als pauschale Rücktrittskosten vereinbart:

        Rücktritt bis zum 60. Tag vor Reiseantritt 20 % des Mietpreises

        Rücktritt bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 50 % des Mietpreises

        Rücktritt bis zum Anreisetag 90 % des Mietpreises

 

Beim Winter Spezial Event gelten die geänderten Pauschalsätze und Zeitpunkte gemäß Vertrag, weil es im Winter kaum möglich ist, kurzfristig Ersatz zu finden.

Auf Verschulden, höhere Gewalt oder sonstige Gründe kommt es nicht an. Anderweitiger Erwerb im Falle einer Ersatzvermietung wird natürlich angerechnet.

4. Jeder Gast verpflichtet sich für sich selbst und seine Mitreisenden als persönlich Haftender, alle Einrichtungen und Gegenstände, Boote, Fahrräder, Angeln usw. pfleglich zu behandeln, Schäden zu melden und die ausgeliehenen Sachen in ordentlichem Zustand zurückzugeben bzw. zurückzustellen. Boote sind immer ganz ans Ufer zu ziehen und anzubinden. Alle Mitfahrer in Booten und Kanus müssen eine Schwimmweste tragen. Diese (max 3) stehen kostenfrei mit der Anmietung des Kanus zur Verfügung. Mit Booten darf nur an geeigneten Uferstellen angelegt werden. Wo große Felsbrocken liegen besteht Gefahr der Beschädigung bis hin zu Löchern im Boot! Der Gast haftet persönlich für Beschädigungen und Verlust eines Bootes unter seinem Gebrauch oder dem eines seiner Mitreisenden.

5. Das Haus ist voll eingerichtet, einschließlich Geschirr, Bestecken, Elektrogeräten und Möbel. Dies ist unser Eigentum und pfleglich zu behandeln, wozu jeder, der eine Buchung vornimmt, verpflichtet ist. Das Haus muß bei längeren Ausflügen und am Ende der Mietzeit beim Verlassen abgeschlossen werden. Der Saunaofen muß nach Nutzung kontrolliert werden, die Ofentüre hat auch beim Saunieren und beim Verlassen der Sauna immer geschlossen zu bleiben, sonst besteht Brandgefahr. Das gilt auch für den Holzofen im Haus. Die Fenster im Haus sollen im Sommer durch die Sommerfenster (Mückenschutz) geschlossen werden. Bei Regen sind die Außenfenster zu schließen, um keinen Schaden zu nehmen. Es ist möglich, daß jahreszeitlich bedingt in den Sommermonaten, vor allem abends, Mücken vorhanden sind. Es ist empfehlenswert, geeigneten Mückenschutz mitzunehmen. Vor Ort gibt es auch wirksame Mittel zu kaufen, z.B. “Mygga”. An der Eingangstüre ist zusätzlich eine Mückenschutztüre installiert.

6. Feuer darf auf dem Hofgrundstück nur in der Feuerstelle angezündet werden. Feuer an anderen Stellen oder in der Natur - außer an Rastplätzen oder eingerichteten Feuerstellen im Wandergebiet oder eigenen abgesicherten Feuerplätzen - sind verboten und werden von den Behörden scharf verfolgt. Der Schwenkgrill darf nicht mit dem Dreibein in den Lagerfeuerplatz gestellt werden. Dafür ist eine Kohleschale extra vorhanden.

Der ausgewiesene Komposthaufen ist nur für Bio-Abfall und ggf. kalte Asche zu nutzen, keine Abfälle auf dem Grundstück verteilen! Eine Mülltonne steht zur Verfügung. Keine organischen Reste in der Natur entsorgen - es kommen u.U. Bär und Vielfraß, wodurch unsere Gäste gefährdet werden können.

7. Im Winter darf man erst auf´s Eis gehen bzw. auf dem Eis erst angeln, wenn die Eisfläche auf dem Vindelälven tragfähig (mind. 15 cm) ist. Wer die Eisfläche betritt, handelt auf eigene Gefahr. Jegliche Haftung von uns im Zusammenhang mit dem Betreten von Eisflächen ist ausgeschlossen. Wer in den Vindelälven einbricht, ist nicht zu retten! Lebensgefahr !!! Bei Events mit geführten Schneemobiltouren ist den Hinweisen des Führenden Folge zu leisten. Die Schneemobile sind pfleglich zu behandeln. Eisflächen sind nur auf eigene Gefahr zu befahren. Wir schließen jegliche Haftung aus, mit Ausnahme von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Ausgenommen sind die von der Gemeinde freigegeben Scooter-leds, markiert mit roten Kreuzen oder Stockmarkierungen. Bei “Overflow” (Wasser auf dem Eis) unbedingt den Anweisungen folgen, ansonsten Schäden an den Schneemobilen eintreten können.

8. Ich als Vermieter schließe die Haftung - ausgenommen für grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln - für Gefahren aus, die durch Nutzung unseres Grundstücks, von Booten, der Sauna, von Angeln, der Fahrräder oder Benutzung sonstiger Geräte wie Schneemobile usw. entstehen. Ich hafte nicht für Vorkommnisse außerhalb unseres Grundstücks. Wir leisten keine Gewähr für Angelerfolge, Tierbeobachtungen und Wettereinflüsse. Wir leisten keine Gewähr für u.a. für Tragfähigkeit des Eises der Gewässer, Befahrbarkeit der Scooter-leds, Befahrbarkeit und Begehbarkeit der Eisflächen, das Vorhandensein von Schnee, Öffnung der Skilifte und klimatische Bedingungen.

Gleiches gilt für Nutzungsmöglichkeiten von Booten und Fahrrädern, der Sauna, der Feuerstelle, es sei denn, derartige Leistungen sind im Vertrag ausdrücklich vereinbart.

Die Haftung für jegliche Schäden im Zusammenhang mit der Nutzung eines Motorschlittens (Snöskoter) - ausgenommen für grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln - schließe ich aus. Für Schäden, die an einem Motorschlitten entstehen, haftet der Gast, soweit nicht die schwedische Kaskoversicherung greift. Der Selbstbehalt liegt derzeit bei 10.000,00 Kronen, entsprechend z.Zt. ca. 1.100,00 EUR.

Es ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet, die Scheune und den Stall zu betreten. Eltern haften für ihr Kinder.

9. Wir behalten uns das Recht vor, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn Gäste die Vertragsbestimmungen grob verletzen. Das gilt in besonderem Maße dann, wenn Chemieflüssigkeiten in die Natur oder auf unser Grundstück abgelassen werden, wenn Sachen mutwillig beschädigt oder zerstört werden usw.

10. In Schweden gilt wegen des “Jedermannsrechts”, nämlich die Natur zu begehen, auch in Schutzgebieten zu wandern, zu angeln, sogar zu zelten usw., der Grundsatz der Naturerhaltung in dem Zustand, wie sie sich darbietet. Es dürfen kein Müll, kein Unrat hinterlassen, keine Äste oder Zweige mutwillig abgerissen, keine Dinge mitgenommen werden, die uns nicht gehören (ausgenommen, man findet ein Gehörn eines Rentieres oder Elchs; das dürft Ihr behalten). Respekt vor den Lebewesen und den Menschen und deren Eigentum bestimmt das Leben in Schweden, besonders aber in Lappland. Nur dann kann das gegenseitige Vertrauen erhalten bleiben. Es wird hier nichts abgerissen, um es nach 3 Metern wieder wegzuwerfen. Die Schutzhütten und deren Einrichtung werden pfleglich wie eigene behandelt. Gegenstände daraus werden nicht entfernt oder verändert. Der Nächste kann darauf angewiesen sein.

11. Der Gast ist, soweit erforderlich, für Angelscheine, Angeltageskarten usw. selbst verantwortlich (Ausnahme: Winterspecial Events). Angeln von unserem Grundstücksufer aus ist ohne Angelkarte gestattet. In den übrigen Fischgewässern sind Angelkarten vorgeschrieben. Fische dürfen nicht im Haus oder auf der Veranda abgeschuppt und ausgenommen werden. Dafür ist der Ausnehmplatz vorhanden. Jeder Gast ist auch für die Tageskarten und das Ausleihen von Skiern und Snowboard am Nalovardo sowie für die Anmietung eines Snowscooters (Ausnahme: Winterspecial Events) selbst verantwortlich.

12. Die Buchung des Hauses und der dazu abgeschlossene Mietvertrag ist kein Reisevertrag und beinhaltet keine Pauschalreise. Im Ferienhaus gilt Selbstversorgung. Eigene Anreise. Die Gäste bewohnen für die Mietzeit das Haus und das Grundstück allein.

13. Mit Buchungsanfrage und Bestellung erklärt der Buchende, die AGB gelesen und anerkannt zu haben. Die AGB sind Vertragsbestandteil. Bei Buchung über www.lappland-abenteuer.de gelten ergänzend deren AGB.

Stand: 10.08.2015

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Das copyright liegt bei Andreas Bickel allein, siehe auch Impressum. Jede Nutzung - auch auszugsweise - ist nur nach Einholung einer schriftlichen Genehmigung von mir zulässig. Alle Bilder Eigenaufnahmen.

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